Gewerbe abmelden
Allgemeine Informationen
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das selbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung im Ordnungsamt der Stadt Freiberg anmelden.
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wer muss die Abmeldung veranlassen?
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Vivien Müller
Nachname oder Firmenname: A - K
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Frau Philine Ruscher
Nachname oder Firmenname: L - Z
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden.
Abmeldung von Amts wegen
Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Die Kosten für dieses Verfahren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Pass mit Meldebescheinigung
- bei Bevollmächtigung ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen
Online-Formulare
Fristen
Unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde
Kosten
22,00 € bis 112,00 €
Rechtliche Grundlage
- § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 GewO – Empfangsbescheinigung
- § 55c GewO – Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) – Form der Gewerbeanzeige
- §§ 1, 6, 12 SächsVwKG i.V. Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Sonstiges
Weitere Informationen: Amt24 - Gewerbe abmelden
Bei Fragen rund um Ihr Geschäft, zur Ansiedlung oder der Suche nach geeigneten Mietobjekten steht Ihnen auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Freiberg zur Seite.
Gern nehmen wir Ihre Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte auf. Auch wäre für uns eine kurze Nachricht zu den Gründen einer Gewerbeabmeldung von Interesse.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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