Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig oder auch nicht gewerbsmäßig in Vereinen oder Gesellschaften den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, muss zeitgleich mit der Gewerbeanzeige Unterlagen zum Nachweis seiner persönlichen Zuverlässigkeit vorlegen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Philine Ruscher
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Frau Vivien Müller
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur nach Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit gestattet.
- Die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfung werden auf Verlangen kostenpflichtig bescheinigt.
- Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgelegt wird, die jünger als 1 Jahr ist.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Beantragung zur Vorlage bei der Behörde
- Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 Abs. 5 GewO
- Auskunft aus dem Insolvenzregister § 26 Abs. 2 InsO
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO
- Bescheinigung in Steuersachen
bei juristischen Personen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 Abs. 5 GewO (sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen)
- Führungszeugnis der vertretungsberechtigten natürlich Person
- Auskunft aus dem Insolvenzregister § 26 Abs. 2 InsO für die juristische Person
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO für die juristische Person
- Bescheinigung in Steuersachen für die juristische Person
Fristen
Spätestens 4 Wochen vor Beginn des Alkoholausschanks
Kosten
Anzeige: 20,00 € bis 115,00 €
Bescheinigung Zuverlässigkeit: 15,00 € bis 70,00 €
Rechtliche Grundlage
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