Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreitheit

Die Stadt Freiberg ist bemüht, ihre Webseiten und Apps in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Folgende Webseiten/Apps sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

www.freiberg.de, www.bergstadtfest.de, – inkl. zu Unterseiten dieser Seite weitergeleitete Domains der Stadt Freiberg, wie www.freiberger-nachtschicht.de

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Nicht alle Links verfügen über aussagekräftige Linktexte.
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiken und Beschreibungen für Tabellen.
  • Eingebundene Videos, z.B. von den Plattformen Vimeo und YouTube, sind barrierefrei erreich- und bedienbar. Jedoch fehlen für einige die Untertitelung und Audiodeskription.

Begründung

  • Die Stadt Freiberg verfügt über einen sehr umfangreichen Internetauftritt mit einer Vielzahl von Dokumenten: www.freiberg.de. Dieser wurde im Dezember 2019 größtenteils barrierefrei neu veröffentlicht. Verschiedene Dokumente aus Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, ...), die vor dem 23. September 2018 erstellt wurden, sowie einige Linktexte und Alternativtexte für Grafiken und Tabellen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden. Wir bemühen uns, dies zeitnah umzusetzen.
  • Bei eingebundenen Videos handelt es sich meist um Material von Dritten. Durch diese ist die Audiotranskription oder Untertitelung der Videos noch nicht abgeschlossen.
  • Weitere Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Einrichtungen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen teilweise nicht barrierefrei vor.

www.freiberger-christmarkt.de

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiken.

Begründung

  • Diese Webauftritte sind weit vor dem 23. September 2018 erstellt worden und sollen ins CMS von www.freiberg.de umziehen. Damit werden sie barrierefrei.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundlage dieser Erklärung bildet eine durch die Stadt Freiberg selbst durchgeführte Bewertung der Webseiten anhand der Anforderungen des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0.

Erstellung der Erklärung: 22.09.2020
Letzte Prüfung: 20.09.2023

Alternative Zugangswege & Feedback

Wenn Sie Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Webseite haben oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte gern an uns:

zur Pressestelle

Wir werden versuchen, Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten und mobilen Anwendung gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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