Geburtenregisterausdruck anfordern
Allgemeine Informationen
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk geboren sind, ist das Standesamt Freiberg für die Ausstellung der Urkunde zuständig.
Zum Standesamtsbezirk Freiberg gehören neben der Stadt Freiberg die Gemeinden Oberschöna, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma und Reinsberg mit allen Ortsteilen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Simone Wentz
Tel. (+49) 3731 273 732
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunden persönlich, per e-mail, per Post oder online (siehe oben) beantragen.
Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann nicht immer gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst online, per e-mail oder schriftlich zu beantragen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.
Beantragung per Post
Richten Sie ein formloses Schreiben an unser Standesamt mit der Bitte um Übersendung eines Ausdrucks aus dem Geburtenregister.
- Ihr Schreiben muss bitte folgende Angaben enthalten:
– Name, Vorname
– Geburtsdatum und -ort
– Name, Vorname der Eltern
– wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer - Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
Notwendigkeiten
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Fristen
Kosten
Die Gebühr für einen beglaubigten Registerausdruck beträgt 15 €.
Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7 € zu entrichten.
Rechtliche Grundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- 10. Sächisches Kostenverzeichnis
- § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Gebührenfreiheit
Sonstiges
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).