Baubeginn anzeigen
Allgemeine Informationen
Baubeginnsanzeige bei Baubeginn gemäß Sächsische Bauordnung (SächsBO) Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben oder dem Abbruch eines Gebäudes (einer baulichen Anlage) beginnen möchten. Gleiches gilt, wenn Sie den Bau nach mehr als dreimonatiger Unterbrechung wieder aufnehmen. Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bauaufsicht
Frau Manuela Seeliger
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 441
E-Mail: Bauaufsichtsamt@Freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang
Burgstraße Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular an.
Notwendigkeiten
beabsichtigte (Wieder-)Aufnahme eines Baus oder Beseitigung einer baulichen Anlage
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Formulare
Fristen
Anzeige: mindestens eine Woche vor Baubeginn
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baubeginnsanzeige bei Baugenehmigung
- § 61 Absatz 3 SächsBO – Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen
- § 62 Absatz 5 SächsBO – Baubeginnsanzeige bei Genehmigungsfreistellung
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