Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

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23.07.2024

80/2024 | Bekanntmachung über die Einrichtung eines Briefwahlbüros in der Stadtverwaltung Freiberg für die Landtagswahl am 01. September 2024

Die Stadtverwaltung Freiberg richtet für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freiberg, die am Tag der Wahl am 01. September 2024 verhindert sind und deshalb nicht das für sie zuständige Wahllokal zur Abgabe ihrer Stimme aufsuchen können, ein Briefwahlbüro ein.

Das Briefwahlbüro ist zuständig für die Erteilung von Wahlscheinen und damit für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen.

Nachdem Sie den Wahlschein und die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie, sofern Sie das wollen, in den aufgestellten Wahlkabinen sofort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den Wahlbrief alsdann im Briefwahlbüro wieder abgeben.

Dieses Verfahren erlaubt es Ihnen, schnell und bequem von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen und erspart der Stadtverwaltung Freiberg erhebliche Kosten.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 1. Obergeschoss, Raum 218. Es ist barrierefrei erreichbar.

Das Briefwahlbüro hat vom 12.08.2024 bis einschließlich 30.08.2024 wie folgt geöffnet:

Montag                                  9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                9:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                               9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                          9:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                    9:00 bis 12:00 Uhr

Freitag, 30.08.                    9:00 bis 16:00 Uhr

Zusätzlich zu den o. g. Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 24 Abs. 10 LWO (nicht zugegangene Wahlscheine)

am Samstag, 31.08.2024 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr

und für die Fälle des § 23 Abs. 2 LWO i. V. m. § 22 Abs. 2 LWO (Bearbeitung ungewöhnlicher Fälle, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch

am Sonntag, 01.09.2024 zwischen 8:00 und 15:00 Uhr

zur Verfügung.

Freiberg, 23.07.2024

gez. Sven Krüger                                      (Siegel)
Oberbürgermeister


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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