Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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14.11.2023

75/2023| Beschlüsse Stadtrat vom 09.11.2023 und Bau- und Betriebsausschuss vom 26.10.2023

Beschlüsse Stadtrat vom 09.11.2023

Beschluss-Nr. 3-43/2023:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt das Bewerbungskonzept „11. Sächsische Landesgartenschau 2029 Freiberg Spielraum für alle“ zur Durchführung der Landesgartenschau 2029 gemäß Anlage 1.
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt unter dem Vorbehalt der Zuschlagserteilung, die erforderlichen finanziellen Mittel in die künftige Haushaltsplanung einzustellen und in das Mittelfristige Investitionsprogramm der Stadt Freiberg aufzunehmen.

    Für die folgenden Beschlusspunkte gilt dies entsprechend:

    2.1 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt den Oberbürgermeister in der Hauptversammlung der Stadtwerke Freiberg AG die entsprechenden Beschlüsse zur Sonderausschüttung in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 zu fassen.

    2.2 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt die von ihm entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH die entsprechenden Beschlüsse für die am Hammerberg geplanten Investitionsmaßnahmen in Höhe von ca. 350.000 Euro für die 11. Sächsische Landesgartenschau 2029 zu fassen.

    2.3 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die finanziellen Mittel zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für 2024 in Höhe von 350.000 Euro. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt aus überplanmäßigen Einnahmen aus Zinserträgen in Höhe von 350.000 Euro.

    2.4 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die vom Freistaat Sachsen jährlich zu erwartenden investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von voraussichtlich 1.100.000 Euro im Jahr 2028 und von voraussichtlich 700.000 EUR im Jahr 2029 zur Deckung der Eigenanteile für Investitionen der 11. Sächsische Landesgartenschau 2029 zu verwenden.

3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die jährlichen Folgekosten in Höhe von voraussichtlich
    164.200 EUR in die Haushaltsplanung der entsprechenden Haushaltsjahre einzustellen. Er beschließt
    ferner die Folgekosten für die Daueranlagen mit der Haushaltsplanung fortzuschreiben.

4. Der Stadtrat der Stadt Freiberg verpflichtet sich, die im Haushalt veranschlagten Eigenmittel für
    Förderprogramme vorrangig für die Finanzierung von Maßnahmen für die 11. Sächsische
    Landesgartenschau 2029 einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

32  Ja-Stimmen
  2  Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 4-43/2023:

1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, für den Zeitraum 2024 - 2028 die folgenden Gebührensätze in der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) festzusetzen:
                                                                                                                                                                           (Gebühr alt)

1.1 für Schmutzwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet
       und dort behandelt wird, je Kubikmeter (m³)                                                                  1,98 EUR       (1,67)
1.2 für Niederschlagswasser, das in öffentliche Abwasseranlagen ein-
       geleitet wird, je Quadratmeter (m²) versiegelte Grundstücksfläche                         1,09 EUR       (0,70)
1.3 für die Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen sowie
       von Fäkalien aus abflusslosen Gruben und Mobiltoiletten
       je Kubikmeter (m³)                                                                                                                55,09 EUR      (47,85)
1.4 für die Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
       je Kubikmeter (m³)                                                                                                                41,36 EUR      (32,20)
1.5 für die Beseitigung von angelieferten Fäkalien aus Mobiltoiletten
       je Kubikmeter (m³)                                                                                                                17,34 EUR      (19,29)
1.6 für eine vergebliche Anfahrt bei der Abwasserbeseitigung gemäß
       Pkt. 1.3 und 1.4                                                                                                                      85,41 EUR      (59,50)
1.7 Verwaltungsaufwand für Kleineinleiterabgabe
       je abgabepflichtiges Grundstück                                                                                      28,00 EUR      (24,00)

2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, für den Zeitraum 2024 - 2028 die folgenden
    Straßenentwässerungskostenanteile (STEA-Betriebskosten) zu erheben:

    für Niederschlagswasser, das in öffentliche Abwasseranlagen ein-
    geleitet wird, je Quadratmeter (m²) versiegelte Grundstücksfläche                           0,31 EUR       (0,30)

3. für Schmutzwasser aus Fremdgebieten, das in öffentliche
    Abwasseranlagen eingeleitet und dort behandelt wird,
    je Kubikmeter (m³)                                                                                                                     2,22 EUR       (1,85)
 

4. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt für den Zeitraum 2024 - 2028 zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen einen Zinssatz von 4 % anzuwenden.

Abstimmungsergebnis:

33    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5-43/2023:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die folgende 4. Änderung der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) vom 06.10.2008, zuletzt
geändert am 06.12.2018:

4. Änderung
der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) vom 06.10.2008
- 4. Änderungssatzung -
vom …


Aufgrund von § 56 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), § 50 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und §§ 4, 14 und 124 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit §§ 2, 9, 17 und 33 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sowie §§ 8, 9 Abs. 4 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) und §§ 7, 8 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, die Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg vom 06.10.2008, zuletzt geändert am 06.12.2018, wie folgt zu ändern:

§ 1 Änderungsbestimmungen

1. Im Inhaltsverzeichnis der Satzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
    a) In der Bezeichnung des III. Teils der Satzung wird vor dem Wort „Grundstücksentwässerungsanlagen“ das Wort „private“ eingefügt.
    b) In § 14 wird vor dem Wort „Grundstücksentwässerungsanlagen“ das Wort „private“ eingefügt.
    c) In § 15 wird vor dem Wort „Grundstücksentwässerungsanlagen“ das Wort „privaten“ eingefügt.
    d) In § 18 wird vor dem Wort „Grundstücksentwässerungsanlagen“ das Wort „privaten“ eingefügt.

2. § 43 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 wird der Wert „1,67 EUR“ durch den Wert „1,98 EUR“ ersetzt.
    b) In Absatz 2 wird der Wert „0,70 EUR“ durch den Wert „1,09 EUR“ ersetzt.
    c) In Absatz 3 Nummer 1 wird der Wert „47,85 EUR“ durch den Wert „55,09 EUR“ ersetzt.
    d) In Absatz 3 Nummer 2 wird der Wert „32,20 EUR“ durch den Wert „41,36 EUR“ ersetzt.
    e) In Absatz 4 wird der Wert „59,50 EUR“ durch den Wert „85,41 EUR“ ersetzt.
    f) In Absatz 5 wird der Wert „19,29 EUR“ durch den Wert „17,34 EUR“ ersetzt.

3. In § 48 Absatz 4 wird der Wert „24,00 EUR“ durch den Wert „28,00 EUR“ ersetzt.

4. In Anlage 1 zu § 1 Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) wird die Bezeichnung des Flurstücks „2642“ ersetzt durch „2642/1, 2642/2“.

5. In Anlage 3 zu § 44 Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) werden in Abschnitt „A. Ermittlung von Zu- und Abschlägen“ in Satz 2 folgende
    Änderungen vorgenommen:
    a) Der Wert „511 mg/l“ wird ersetzt durch den Wert „490 mg/l“.
    b) Der Wert „644 mgO2/l“ wird ersetzt durch den Wert „588 mgO2/l“.
    c) Der Wert „9,4 mg/l“ wird ersetzt durch den Wert „11,2 mg/l“.
    d) Der Wert „949 mg/l“ wird ersetzt durch den Wert „910 mg/l“.
    e) Der Wert „1.196 mgO2/l“ wird ersetzt durch den Wert „1.092 mgO2/l“.
    f) Der Wert „17,6 mg/l“ wird ersetzt durch den Wert „20,8 mg/l“.

In Anlage 3 zu § 44 Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Freiberg (AAS) im Abschnitt „A. Ermittlung von Zu- und Abschlägen“ erhält der 5. Satz folgende Fassung:
„Der Zu- bzw. Abschlag wird als Summe folgender Teilbeträge Zj berechnet:
ZAFS         =          0,26  *  (MAFS - 700)   /  700 EUR/m³,
ZCSB         =          0,44  *  (MCSB - 840)   /  840 EUR/m³,
ZN =          0,16  *  (MN - 110)      /  110 EUR/m³,
ZP =          0,08  *  (MP - 16,0)     / 16,0 EUR/m³.“


§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Freiberg, ................................

 

Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO):

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freiberg, ................................

Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:

33  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6-43/2023:


Auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO in Verbindung mit § 16 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) beschließt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 in der folgenden Fassung:

  1. Der Wirtschaftsplan 2024 wird festgesetzt:

    Im Erfolgsplan mit
    - einem Gesamtertrag von                                                                                 10.131.000,00 €,
    - einem Gesamtaufwand von                                                                              8.666.000,00 €,
    - einem Jahresergebnis von                                                                          +    1.465.000,00 €,

    im Liquiditätsplan mit
    - Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit                                          3.599.000,00 €,
    - Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit                                             -    5.815.000,00 €,
    - Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit                                              1.859.000,00 €,
    - Finanzmittelbestand am Ende der Periode                                                 6.428.000,00 €.

2. Der Stellenplan wird in der Fassung des Teiles G der Anlage festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:                      1.227.000,00 €.

4. Der Gesamtbetrag der Kredite (Kreditermächtigung)
     wird festgesetzt auf:                                                                                           2.781.000,00 €.

5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
    wird festgesetzt auf:                                                                                           2.860.000,00 €.

Abstimmungsergebnis:

33  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 7-43/2023:

Der Stadtrat genehmigt die Bauunterlagen für den Ausbau der Maxim-Gorki-Straße von Haus-Nr. 18 bis Karl-Kegel-Straße (1. und 2. Bauabschnitt) entsprechend der Entwurfsplanung und beschließt die Ausführung auf Basis der Entwurfsplanung.

Querschnittsaufteilung:

           -    1 x 6,00 m Fahrstreifen
           -    2,00 m Gehweg einseitig
           -    Stellplätze einseitig (Querparker 5,50 m x 2,50 m) im 1. Bauabschnitt (wie Bestand)
           -    baulich abgegrenzter Parkstreifen ( 2,50 m breit) einseitig im 2. Bauabschnitt

Aufbau Oberbau (nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 BK 1,0)

           -    Aufbau Fahrbahn                   4 cm Asphaltdeckschicht AC 8  D N
                 und Stellplätze                    14 cm Asphalttragschicht  AC 22 T N
                 Querparker                           52 cm Frostschutzschicht 0/45
                                                             --------------------------------------------------
                                                                  70 cm Gesamtaufbaustärke

           -    Aufbau Gehweg                     8 cm Betonsteinpflaster Rechteck
                                                                    4 cm Bettung
                                                                 28 cm Frostschutzschicht 0/45
                                                             --------------------------------------------------
                                                                 40 cm Gesamtaufbaustärke


           -    Aufbau Parkstreifen          10 cm Natursteinkleinpflaster
                                                                   5 cm Mörtelbett
                                                                15 cm Drainbetonschicht
                                                                40 cm Frostschutzschicht 0/45
                                                             --------------------------------------------------
                                                             70 cm Gesamtaufbaustärke

Die bestehende 30-km/h-Zone wird beibehalten. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird mit erneuert. Durch die Freiberger Abwasserbeseitigung, den Wasserzweckverband Freiberg (nur im 2. BA) und die Freiberger Stromversorgung GmbH (nur im 2. BA) sind im Rahmen der Baumaßnahme die Erneuerung/ Sanierung des Medienbestandes geplant.

Abstimmungsergebnis:

33    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 8-43/2023:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Maxim-Gorki-Straße zwischen der Maxim-Gorki-Straße 18 und der Karl-Kegel-Straße zu Gesamtkosten von ca. 2.230 T€ brutto. Das Vorhaben wird in 2 Bauabschnitten zwischen 2024 und 2025 realisiert.

Abstimmungsergebnis:

33  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 9-43/2023:

Der Stadtrat genehmigt die Bauunterlagen für den Ausbau der Albert-Einstein-Straße entsprechend der Entwurfsplanung und beschließt die Ausführung auf Basis der Entwurfsplanung

Querschnittsaufteilung:
           - 1 x 5,55 m Fahrstreifen
           - 1,50 Gehweg beidseitig

Aufbau Oberbau (nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 BK 1,0)

           - Aufbau Fahrbahn                           4 cm Asphaltdeckschicht       AC 11 D S
                                                                      14 cm Asphalttragschicht        AC 32 T S       
                                                                      52 cm Frostschutzschicht 

                                                          -------------------------------------------------------------- 

                                                                      70 cm Gesamtaufbaustärke

           - Aufbau Gehbahn                           8 cm Betonsteinpflaster, Farbe grau
                                                                        4 cm Bettung 
                                                                     28 cm Frostschutzschicht
                                                           --------------------------------------------------------------   
                                                                    40 cm Gesamtaufbaustärke

Die bestehende 30-km/h-Zone wird beibehalten. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird mit erneuert. Durch die Freiberger Abwasserbeseitigung, den Wasserzweckverband Freiberg und die Freiberger Stromversorgung GmbH sind im Rahmen der Baumaßnahme die Erneuerung/ Sanierung des Medienbestandes geplant.

Abstimmungsergebnis:

33  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 10-43/2023:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Albert-Einstein-Straße zu Gesamtkosten von ca. 2.025 T€ brutto. Das Vorhaben soll in drei Bauabschnitten zwischen 2024 und 2026 realisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

33  Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 26.10.2023:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Dammstraße, zwischen Silberhofstraße und Frauensteiner Straße zu Gesamtkosten von ca. 340 T€ brutto. Es ist vorgesehen, dass Vorhaben im Jahr 2024 zu realisieren.

Die Maßnahme steht unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Stadtrates zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG.

Abstimmungsergebnis:

10    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 26.10.2023:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Zuger Straße zu Gesamtkosten von ca. 985 T€ brutto. Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2024 und 2025 realisiert werden.

Die Maßnahme steht unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Stadtrates zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG.

Abstimmungsergebnis:

10    Ja-Stimmen
einstimmig


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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