Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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23.10.2023

67/2023 | Beschlüsse Stadtrat vom 19.10.2023 und Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 25.09.2023

Beschluss-Nr. 1-42/2023:

  1. Aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 1 der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 in der folgenden Fassung fest:

1.1       Bilanzsumme                                                                       103.091.012,68 €

1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf                                                           

  • das Anlagevermögen                                                      95.331.526,55 €
  • das Umlaufvermögen                                                         7.700.955,44 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                               58.530,69 €

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital                                                               41.287.935,34 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse                                  6.960.047,15 €
  • die Sonderposten aus Straßenentwässerungs-                                        

          kostenanteilen und Investitionszuschüssen                 34.588.949,35 €

  • die Rückstellungen                                                             3.481.812,52 €
  • die Verbindlichkeiten                                                        16.772.268,32 €

1.2       Jahresüberschuss                                                                      897.396,98 €

1.2.1    Summe der Erträge                                                                8.855.195,69 €

1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                    7.957.798,71 €

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 2-42/2023:

  1. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 897.396,98 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 3-42/2023:

  1. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
     01.01. - 31.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 4-42/2023:

  1. Der Stadtrat bestätigt das Touristische Entwicklungskonzept der Silberstadt® Freiberg.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung zur Umsetzung der im Touristischen Entwicklungskonzept aufgeführten Maßnahmen/Handlungsfelder. Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren. Die mit der Umsetzung verbundenen finanziellen Aufwendungen sind in der Haushaltsplanung mit einzuordnen.

Abstimmungsergebnis:

26    Ja-Stimmen

1      Enthaltung

mehrheitlich

Beschluss-Nr. 5-42/2023:

Der Stadtrat beschließt folgende 1. Änderungssatzung:

 

 

1. Änderung der Satzung zur Vergabe des Jugendpreises

des Kinder- und Jugendparlamentes Freiberg

(Jugendpreissatzung)

vom ……

 

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeinde-ordnung - SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am …….… folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

  1. Die Überschrift der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Satzung zur Vergabe des Jugendpreises des Kinder- und Jugendparlamentes Freiberg
  2. In § 1 Absatz 1 Satz werden die Worte „Freiberger Jugendpreis“ durch „Jugendpreis des Kinder- und Jugendparlamentes Freiberg, nachfolgend Jugendpreis“ und „eine/n oder mehrere“ durch die Worte „bis zu zwei“ ersetzt.
  3. § 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Oberbürgermeister überreicht gemeinsam mit dem Vorstand des Kinder- und Jugendparlaments den Jugendpreis, der aus einem Geldpreis in Verbindung mit einer Urkunde besteht, in einer öffentlichen Veranstaltung. Die Art und Auswahl der Veranstaltung richtet sich nach dem Auszeichnungsgrund. Die Auswahl der Veranstaltung legt der Oberbürgermeister in Abstimmung mit dem Vorstand des Kinder- und Jugendparlamentes fest.“

 

4. In der Überschrift zu § 3 werden die Wörter „der Preisträger“ gestrichen.

 

5. § 3 Abs.1 Satz 1 werden die Worte „Freiberger Jugendpreis“ durch „Jugendpreis“ ersetzt

6. § 3 Abs.2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister leitet die eingereichten Vorschläge an das Kinder- und Jugendparlament weiter.“

 

7. § 3 Abs.3 wird wie folgt neu gefasst:

„Über die Vergabe des Jugendpreises beschließt das Kinder- und Jugendparlament in nichtöffentlicher Sitzung. Im Vorfeld der Wahlhandlung stimmt das Kinder- und Jugendparlament darüber ab, ob der Jugendpreis im jeweiligen Jahr ein- oder zweimal vergeben wird.“

 

8. § 3 Abs.4 wird wie folgt neu gefasst:

„Vorschläge aus den zurückliegenden Jahren, die bisher keine Berücksichtigung fanden, dürfen abermals eingereicht werden; eine automatische Berücksichtigung erfolgt nicht.“

 

9. § 3 Abs. 5 wird wie neu eingefügt und wie folgt gefasst:

„Ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlamentes informiert den Stadtrat in der Regel in seiner öffentlichen Sitzung im Mai eines jeden Jahres über das Wahlergebnis; die Kinder und Jugendlichen erhalten insoweit ein Rederecht.“

 

10. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

Der Jugendpreis wird bei Auszeichnung einer Einzelperson mit je 250 € dotiert, bei Auszeichnung einer Personengruppe mit je 500 €. Satz 1 gilt auch bei der Auszeichnung von mehreren Preisträgern.

 

11. § 5 wird wie folgt gefasst:

„Die mit dem Jugendpreis ausgezeichneten Personen oder Personengruppen sind in angemessener Form öffentlich zu würdigen.“

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Freiberg,

 

Sven Krüger                                                                                     - Dienstsiegel -

Oberbürgermeister

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – [SächsGemO])

 

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Dies gilt nicht, wenn

 

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Freiberg,

 

Sven Krüger                                                                                     - Dienstsiegel -

Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:

23     Ja-Stimmen

6       Enthaltungen

Beschluss-Nr. 6-42/2023

  1. Der Stadtrat beschließt die Aussetzung des Grundsatzbeschlusses Vorlagen-Nummer: 2018/121, Beschluss Nummer: 3-45/2018 für den Neubau einer Mehrzweckhalle mit vier Hallenteilen auf dem Gelände des Freizeitsportplatzes in Friedeburg.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Aussetzung des Baubeschlusses Vorlagen-Nummer: 2020/084, Beschluss Nummer: 1-8/2020 für den Neubau einer Mehrzweckhalle mit vier Hallenteilen auf dem Gelände des Freizeitsportplatzes in Friedeburg.

 

3. Der Stadtrat beschließt als Alternative die konzeptionelle Untersuchung eines Sporthallenneubaues am Standort der Oberschule „G. Pabst v. Ohain“ als Modulvariante mit der Möglichkeit der Erweiterung für eine Kegelbahn und Zuschauertribünen.

4. Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000 € zur Erstellen einer Projektstudie für den Neubau einer Sporthalle am Standort der Oberschule

„G. Pabst v. Ohain“. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 12210100.09600002 Ordnungsaufgaben/Anlagen im Bau (abweichendes Fachamt)/ Errichtung eines Sirenenwarnsystems/ Maßnahme - Nr. 122101-M0032, da voraussichtlich nicht alle Mittel aus dem Planansatz im HHJ 2023 benötigt werden.

 

5. Der Stadtrat beschließt die Erhaltung und Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Carl Böhme, Friedeburger Str. 17.

 

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen

2      Enthaltungen

mehrheitlich

Beschluss-Nr. 7-42/2023:

  1. Der Stadtrat beschließt die Übertragung folgender polizeibehördlicher Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Gemeinde-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) auf die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes, Sachgebiet Gemeindevollzugsdienst: den Vollzug
    1. von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde,
    2. der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,
    3. der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,
    4. der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
    5. der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,
    6. der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
    7. der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes
    8. des Sächsischen Gaststättengesetzes
    9. der Vorschriften zum Schutz der Ruhe an Sonn- und Feiertagen,
    10. der Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit,
    11. der Vorschriften über unzulässigen Lärm außerhalb des Anwendungsbereiches des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
    12. der Vorschriften zu Abbrennverboten pyrotechnischer Gegenstände nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und
    13. von Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde nach den §§ 55 und 58 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).

 

2. Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Befugnis auf die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes (Sachgebiet Gemeindevollzugsdienst) im Ordnungsamt, bei der Wahrnehmung ihrer polizeibehördlichen Vollzugsaufgaben nach § 1 Abs. 1 bis 2 GemVollzVO Mittel des unmittelbaren Zwangs anzuwenden. Sie dürfen durch einfache körperliche Gewalt auf Personen und Sachen einwirken, als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt Fesseln, technische Sperren, Dienstfahrzeuge und Reizstoffe sowie als Waffe den Schlagstock einzusetzen (§ 2 Abs. 1 GemVollzVO).

 

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 8-42/2023:

Der Stadtrat beschließt außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2023 für die Maßnahme 541001-MK002 (Zum Herrenweg ST Kleinwaltersdorf)

  • im PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau) in Höhe von 423.700 € und
  • im PSK 54100100.09601000 (Gemeindestraßen, aktivierte Eigenleistungen) in Höhe von 48.000 €.

Die Deckung für die Bau- und Baunebenkosten erfolgt durch das PSK 61200100.17119010 (Entnahme aus der Liquiditätsreserve der Stadt Freiberg) und für die aktivierten Eigenleistungen durch das PSK 11161400.37110000 (Städt. Betriebshof, aktivierte Eigenleistungen).

 

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 9-42/2023:

  1. Der Stadtrat Freiberg beschließt, für die Ortsteile/Stadtteile Halsbach, Kleinwaltersdorf und Zug ab September 2023 ein Bürgerbudget gemäß Sachverhalt einzuführen.

2. In Vorbereitung auf die Einführung des Budgets ist eine Richtlinie zu erarbeiten und zu beschließen. (S. 3,4))

Abstimmungsergebnis:

4      Ja-Stimmen

20    Nein-Stimmen

4      Enthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss 25.09.2023

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 25.09.2023:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in 2022 bei dem PSK 11132500.06200002, Maßnahme 111325-M0034, Sanierung öffentliche Toilette Obermarkt 22 in Höhe von 70.579 EUR.

Die Deckung erfolgt über PSK 61100100.30130000 Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

einstimmig


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