Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.


22.12.2023

101/2023 | Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung

Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch

Offenlegung

 

gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO

Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI) Angelika Richter mit Amtssitz in Siebenlehn, Markt 28, 09603 Großschirma führte in der Zeit vom 20.07.2023 bis 01.11.2023 Katastervermessungen und Abmarkungen durch, AZ: 2944/23, folgende(s) Flurstück(e) betreffend:

 

81a, 84/2, 85/1, 85/2, 89/4, 89/6, 89/7, 90/2, 90/3, 491, 494/3, 494/10, 494/11, 494/14, 494/16, 494/17, 690/3, 754, 755, 755a, 786

Flurstücksnummer

Kleinwaltersdorf                  Stadt Freiberg

Gemarkung                                            Gemeinde

Dabei wurden Grenzen diese(s)r Flurstücke(s) nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) bestimmt und abgemarkt.

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen dieser Katastervermessungen und Abmarkungen liegen zur Einsichtnahme bereit:

ab dem 22.12.2023 bis zum 22.01.2024,

von Montag bis Freitag,

in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Voranmeldung,

in meinen Geschäftsräumen in 09603 Großschirma OT Siebenlehn, Markt 28.

Die Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO

29.01.2024

als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim ÖbVI Angelika Richter oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.

gez. ÖbVI Angelika Richter


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen