Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Stadtverwaltung Universitätsstadt Freiberg
Redaktion: Stadtverwaltung Universitätsstadt Freiberg, Pressestelle
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26.04.2024

40/2024 | Bekanntmachung Ferienzeit: Vor Urlaubsantritt Reisedokumente prüfen

Urlaub gebucht? Auch auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente geachtet?
Damit Ihrem Urlaub nichts im Wege steht, rechtzeitig neue Dokumente beantragen!
Rechnen Sie von Antragstellung bis Fertigstellung des Dokumentes mit etwa 4 Wochen. Vorläufige Dokumente werden nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Bei einer Flugbuchung sollten bei mehreren Vornamen besser alle Vornamen angegeben werden. Informationen über Einreisebestimmungen zu den Ländern erhalten Sie im Reisebüro oder finden Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de (Pfad: Außen- und Europapolitik – Länderinformationen).


Für die Beantragung eines neuen
Dokumentes benötigen Sie:

- einen Termin im Bürgerbüro!
Wie? www.freiberg.de oder 273 717
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ihr bisheriges Dokument (Personal-
ausweis bzw. Reisepass)
- sofern möglich, Ihre Geburtsurkunde
oder das Familienbuch
- Bargeld oder EC Karte
Die Ausweispflicht besteht für deut-
sche Staatsangehörige ab 16 Jahren.

Auch Kinder unter 16 Jahren benötigen
jedoch für Reisen, vor allem im Ausland,
ein eigenes Ausweisdokument.
Hierfür wird benötigt:
- das Kind selbst!
- der bisherige Kinderausweis oder Kin-
derreisepass,
- ein Original der Geburtsurkunde oder
das Familienbuch,
- Zustimmungserklärung der Sorgebe-
rechtigten im Haushalt oder die per-
sönliche Vorsprache beider Elternteile
(Infos hierzu auch unter freiberg.de –
Bürgerbüro)


Bitte beachten: Der Antragsteller muss
persönlich anwesend sein, bei Doku-
menten für Kinder auch das Kind.
Kin-
der ab dem 10. Lebensjahr müssen den
Antrag selbst unterschreiben.

ACHTUNG: Seit dem 01.01.2024 wer-
den keine Kinderreisepässe mehr aus-
gestellt!


Die Kosten für die Ausweisdokumente
betragen:
elektronischer Personalausweis:
37,00 € (unter 24 Jahre 22,80 €)
Reisepass:
60,00 € (unter 24 Jahre 37,50 €)
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu
entrichten.

Gültigkeit für Personalausweis und
Reisepass:

- Für Personen ab dem 24. Lebensjahr:
10 Jahre
- Für Personen, die das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben:
6 Jahre
Termine:
273 717 oder www.freiberg.de


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

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